Vereins-Pflichten-Checker
Was trifft auf euren Verein zu?
Ordentliche Mitgliederversammlung
Mindestens einmal jährlich, mit fristgerechter Einladung nach eurer Satzung. Beschlüsse und Wahlen werden protokolliert.
§ 32 BGBJahresabschluss & Kassenprüfung
Der Vorstand legt Rechenschaft über die Kasse ab; die Kassenprüfer prüfen und berichten der Versammlung. Umfang und Turnus regelt die Satzung.
§ 259 BGB / SatzungVorstandsänderung beim Vereinsregister anmelden
Wechselt der Vorstand, muss die Änderung notariell beglaubigt beim Vereinsregister angemeldet werden.
§ 67 BGBLöschfristen für Mitgliederdaten einhalten
Daten ausgetretener Mitglieder sind zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden und keine Aufbewahrungspflicht mehr besteht.
Art. 17 DSGVOSteuererklärung / Anlage Gem
Gemeinnützige Vereine geben in der Regel alle drei Jahre eine Körperschaftsteuererklärung mit der Anlage Gem ab, damit die Gemeinnützigkeit bestätigt wird.
§ 149 AOBestandsmeldung an den Landessportbund
Einmal jährlich meldet ihr eure Mitgliederzahlen an den Landessportbund, Grundlage für Förderungen. Die Frist setzt der Verband.
Verbandsrecht (LSB)Erweitertes Führungszeugnis einsehen
Bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen ist regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis einzusehen und die Einsichtnahme zu dokumentieren, ohne eine Kopie zu speichern.
§ 72a SGB VIIIArbeitszeiten von Minijobbern aufzeichnen
Für geringfügig Beschäftigte müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet und aufbewahrt werden.
§ 17 MiLoGÜbungsleiter-/Ehrenamtspauschalen dokumentieren
Für jede Person festhalten, für welche Tätigkeit und in welcher Höhe gezahlt wird. Bei Vorstandszahlungen ist eine Satzungsgrundlage nötig.
§ 3 Nr. 26 / 26a EStGFührerscheinkontrolle beim Vereinsfahrzeug
Wer ein Vereinsfahrzeug führt, muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein; der Halter trägt Mitverantwortung und sollte dies regelmäßig kontrollieren.
§ 21 StVGGEMA-Meldung nach einer Veranstaltung
Wird bei einer Veranstaltung urheberrechtlich geschützte Musik gespielt, ist dies vorab bzw. nach der Veranstaltung bei der GEMA anzumelden.
Urheberrecht / GEMAE-Rechnungen empfangen und archivieren
Seit 2025 müssen Unternehmen, dazu zählen Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, strukturierte E-Rechnungen empfangen und revisionssicher aufbewahren können.
§ 14 UStGBesteuerungsgrenze im Blick behalten
Bleiben die Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unter 45.000 € im Jahr, fällt darauf keine Körperschaft- und Gewerbesteuer an. Darüber wird es steuerpflichtig.
§ 64 Abs. 3 AOErste Orientierung über typische Pflichten, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Satzung, Verband und Finanzamt.
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