Vereins-Pflichten-Checker

Was trifft auf euren Verein zu?

Ordentliche Mitgliederversammlung

Mindestens einmal jährlich, mit fristgerechter Einladung nach eurer Satzung. Beschlüsse und Wahlen werden protokolliert.

§ 32 BGB

Jahresabschluss & Kassenprüfung

Der Vorstand legt Rechenschaft über die Kasse ab; die Kassenprüfer prüfen und berichten der Versammlung. Umfang und Turnus regelt die Satzung.

§ 259 BGB / Satzung

Vorstandsänderung beim Vereinsregister anmelden

Wechselt der Vorstand, muss die Änderung notariell beglaubigt beim Vereinsregister angemeldet werden.

§ 67 BGB

Löschfristen für Mitgliederdaten einhalten

Daten ausgetretener Mitglieder sind zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden und keine Aufbewahrungspflicht mehr besteht.

Art. 17 DSGVO

Steuererklärung / Anlage Gem

Gemeinnützige Vereine geben in der Regel alle drei Jahre eine Körperschaftsteuererklärung mit der Anlage Gem ab, damit die Gemeinnützigkeit bestätigt wird.

§ 149 AO

Bestandsmeldung an den Landessportbund

Einmal jährlich meldet ihr eure Mitgliederzahlen an den Landessportbund, Grundlage für Förderungen. Die Frist setzt der Verband.

Verbandsrecht (LSB)

Erweitertes Führungszeugnis einsehen

Bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen ist regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis einzusehen und die Einsichtnahme zu dokumentieren, ohne eine Kopie zu speichern.

§ 72a SGB VIII

Arbeitszeiten von Minijobbern aufzeichnen

Für geringfügig Beschäftigte müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet und aufbewahrt werden.

§ 17 MiLoG

Übungsleiter-/Ehrenamtspauschalen dokumentieren

Für jede Person festhalten, für welche Tätigkeit und in welcher Höhe gezahlt wird. Bei Vorstandszahlungen ist eine Satzungsgrundlage nötig.

§ 3 Nr. 26 / 26a EStG

Führerscheinkontrolle beim Vereinsfahrzeug

Wer ein Vereinsfahrzeug führt, muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein; der Halter trägt Mitverantwortung und sollte dies regelmäßig kontrollieren.

§ 21 StVG

GEMA-Meldung nach einer Veranstaltung

Wird bei einer Veranstaltung urheberrechtlich geschützte Musik gespielt, ist dies vorab bzw. nach der Veranstaltung bei der GEMA anzumelden.

Urheberrecht / GEMA

E-Rechnungen empfangen und archivieren

Seit 2025 müssen Unternehmen, dazu zählen Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, strukturierte E-Rechnungen empfangen und revisionssicher aufbewahren können.

§ 14 UStG

Besteuerungsgrenze im Blick behalten

Bleiben die Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unter 45.000 € im Jahr, fällt darauf keine Körperschaft- und Gewerbesteuer an. Darüber wird es steuerpflichtig.

§ 64 Abs. 3 AO

Erste Orientierung über typische Pflichten, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Satzung, Verband und Finanzamt.

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