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Compliance

Der Fehler, den fast jeder Verein macht

Fast jeder Verein mit Jugendarbeit lässt sich erweiterte Führungszeugnisse vorlegen. Und fast jeder macht dabei denselben Fehler – er bewahrt zu viel auf, nicht zu wenig.

Die Fragen, die sich niemand laut stellt

  • „Wo liegen unsere Führungszeugnisse – und wann laufen sie ab?“
  • „Dürfen wir den Scan in der Cloud speichern?“
  • „Wer bei uns braucht überhaupt eines?“
  • „Der Landessportbund fragt nach dem Schutzkonzept. Was ist das?“

Was gilt

Nüchtern, mit Rechtsgrundlage. Wo etwas strittig oder landesabhängig ist, sagen wir es.

1

Ihr dürft genau drei Dinge festhalten

Das Datum der Einsichtnahme, das Ausstellungsdatum des Führungszeugnisses und die Feststellung, dass keine einschlägige Eintragung vorliegt. Mehr nicht. Und Achtung: Einsichtnahme- und Ausstellungsdatum sind zwei verschiedene Dinge – die meisten Vereine erfassen nur eines, meist das falsche.

§ 72a SGB VIII

2

Eine Kopie ist verboten – auch als Scan

Wer das Führungszeugnis einscannt und ablegt, verstößt gegen den Datenschutz. Und zwar ausgerechnet mit der Maßnahme, mit der er besonders sorgfältig sein wollte.

§ 72a SGB VIII i. V. m. DSGVO

3

Vorher: schriftliche Einwilligung

Ohne Einwilligung der betroffenen Person ist die Einsichtnahme unzulässig.

4

Wiedervorlage alle 5 Jahre, Löschung nach 3 Monaten

Spätestens nach fünf Jahren muss erneut Einsicht genommen werden. Und drei Monate nach Ende der Tätigkeit muss die Dokumentation gelöscht sein. Beides scheitert in der Praxis nicht an der ersten Prüfung, sondern daran, dass in fünf Jahren niemand mehr weiß, wer drankommt.

5

Ohne Schutzkonzept keine Förderung

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen schließt Mitgliedsorganisationen ohne beschlossenes Schutzkonzept seit dem 1. Januar 2025 von jeglicher Förderung aus. Andere Landesverbände ziehen nach. Nötig sind: Risikoanalyse, benannte Ansprechperson, Verhaltenskodex und die Führungszeugnis-Einsicht.

Und was nimmt ClubCoPilot dir ab?

Getrennt nach dem, was heute schon läuft – und dem, woran wir noch arbeiten. Damit du es von uns hörst und nicht später merkst.

Das läuft heute

  • Das Datum des Führungszeugnisses lässt sich am Mitglied hinterlegen.
  • Feingranulare Rollen und Rechte – wer die Daten sieht, bestimmst du.
  • Lückenloses Protokoll: Jeder Zugriff ist nachvollziehbar.

Daran arbeiten wir

  • Ein eigenes § 72a-Modul: Tätigkeits-Kategorisierung, Einwilligungs-Workflow, Erfassung der drei zulässigen Angaben – ohne Datei-Upload.
  • Automatische Wiedervorlage nach 5 Jahren und Löschung 3 Monate nach Tätigkeitsende.
  • Ehrenkodex-Signaturen und Ansprechpersonen-Register für das Schutzkonzept.

Brauchst du eines davon dringend? Sag uns Bescheid – wir sagen dir ehrlich, wann es so weit ist.

Zum Vertiefen

Häufige Fragen zu Kinderschutz

Dürfen wir eine Kopie des Führungszeugnisses aufbewahren?

Nein. Weder auf Papier noch als Scan, weder im Ordner noch in der Cloud. Das Führungszeugnis wird eingesehen und zurückgegeben. Dokumentiert werden nur drei Angaben: Datum der Einsichtnahme, Ausstellungsdatum und die Feststellung, dass keine einschlägige Eintragung vorliegt.

Braucht bei uns wirklich jeder ein Führungszeugnis?

Nein. Welche Tätigkeiten betroffen sind, legt die Vereinbarung fest, die euer Verein mit dem Jugendamt schließt. Maßgeblich sind Art, Intensität und Dauer des Kontakts. Der Trainer einer Jugendmannschaft braucht eines, der zufällig anwesende Platzwart in der Regel nicht.

Warum bietet ihr keinen Datei-Upload für das Führungszeugnis an?

Weil das der Verstoß wäre, den wir verhindern wollen. Eine Software, die euch hier einen Upload anbietet, führt euch in den Fehler. Deshalb bauen wir ein Modul, das nur die drei zulässigen Angaben erfasst.

Die anderen Bereiche

Lieber einmal in Ruhe durchgehen?

Wir schauen uns eure Situation an und sagen euch ehrlich, wo ihr steht – ohne Verkaufsgespräch.

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