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Vorabankündigung (Pre-Notification)

Das Schreiben, das mindestens 14 Tage vor dem Einzug rausgehen muss – und bei jeder Änderung von Betrag oder Termin erneut.

Diese Ankündigung ist Pflicht, nicht Höflichkeit. Sie muss mindestens 14 Tage vor dem Einzug beim Mitglied sein – und erneut, sobald sich Betrag, Termin, Mandatsreferenz oder Gläubiger-ID ändern.

Beschließt eure Mitgliederversammlung eine Beitragserhöhung, reicht das Protokoll nicht. Jedes Mitglied muss den neuen Betrag rechtzeitig mitgeteilt bekommen. Eine Sammel-E-Mail genügt.

Die drei SEPA-Fristen

Vorabankündigung eines SEPA-Lastschrifteinzugs

[Vereinsname, Anschrift]

[Ort, Datum]

An: [Name des Mitglieds]


Ankündigung des Beitragseinzugs

Liebes Mitglied,

wir ziehen deinen Mitgliedsbeitrag wie vereinbart per SEPA-Lastschrift ein. Hiermit kündigen wir dir den Einzug an:

Betrag__________ €
Einzugsdatum (frühestens)__________
Gläubiger-Identifikationsnummer__________
Mandatsreferenz__________
VerwendungszweckMitgliedsbeitrag [Zeitraum]

Bitte sorge dafür, dass dein Konto zum Einzugsdatum ausreichend gedeckt ist. Eine Rücklastschrift verursacht Bankgebühren, die wir leider weiterberechnen müssen.

Hat sich deine Bankverbindung geändert? Dann gib uns bitte rechtzeitig Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen

[Name, Funktion]


Wann du erneut ankündigen musst

Eine neue Vorabankündigung ist fällig, sobald sich eines dieser Dinge ändert:

  • der Betrag
  • der Einzugstermin
  • die Mandatsreferenz
  • die Gläubiger-ID

Die 14-Tage-Frist könnt ihr per Vereinbarung verkürzen – etwa in der Beitragsordnung auf fünf Tage. Aber nur, wenn ihr das vorher geregelt habt.

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