Gemeinnützigkeits-Check
Ist eure Gemeinnützigkeit gefährdet? Kreuze an, was zutrifft – zu jedem Risikofeld erklären wir, worum es geht, und nennen die Rechtsgrundlage.
Was trifft auf euren Verein zu?
0 RisikenMittel sind zeitnah zu verwenden – spätestens in den zwei folgenden Kalenderjahren. Vereine mit Einnahmen bis 45.000 € im Jahr sind davon befreit.
§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AORücklagen sind nur in den Grenzen des § 62 AO zulässig und müssen einen dokumentierten Zweck haben. Undokumentiertes Ansparen gilt als Verstoß gegen die zeitnahe Mittelverwendung.
§ 62 AODas Vorstandsamt ist im Zweifel unentgeltlich. Eine Vergütung ohne Satzungsgrundlage verstößt gegen die Selbstlosigkeit und kann die Gemeinnützigkeit gefährden.
§ 55 AOBis 45.000 € Einnahmen bleibt der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb körperschaft- und gewerbesteuerfrei. Darüber wird der Gewinn steuerpflichtig; prägt der Betrieb den Verein, ist die Gemeinnützigkeit insgesamt gefährdet.
§ 64 Abs. 3 AODer Verein darf seine Mittel nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwenden (Ausschließlichkeit). Satzungsfremde Verwendung kann rückwirkend zur Nachversteuerung führen.
§ 56 AODie Satzung muss die steuerbegünstigten Zwecke und die Regelungen der Anlage 1 zu § 60 AO abbilden. Weicht sie ab, kann das Finanzamt die Anerkennung versagen.
§ 60 AOKeine Rechts- oder Steuerberatung. Dieses Tool gibt eine erste Orientierung auf Basis allgemeiner Regeln und ersetzt keine individuelle Beratung. Für verbindliche Auskünfte sind das Finanzamt bzw. eine Steuer- oder Rechtsberatung zuständig.
Häufige Fragen zur Gemeinnützigkeit
Wie verliert ein Verein die Gemeinnützigkeit?
Vor allem durch nicht zeitnahe Mittelverwendung, satzungsfremde Ausgaben, unzulässige Rücklagen und einen zu großen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Details erklärt unser Ratgeber „Gemeinnützigkeit verlieren".
Ist dieser Check verbindlich?
Nein. Er zeigt typische Risikofelder auf und ersetzt keine steuerliche Prüfung. Verbindlich ist allein die Beurteilung durch das Finanzamt bzw. einen Steuerberater.
Den Überblick behalten
Eine laufend geführte Buchhaltung macht Mittelverwendung, Rücklagen und wirtschaftliche Einnahmen jederzeit sichtbar – bevor das Finanzamt fragt.
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