Ehrenamtspauschale-Rechner
Bis zu 960 € im Jahr bleiben aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit steuerfrei. Gib die geplante Aufwandsentschädigung ein und sieh sofort, was steuerfrei bleibt und was darüber liegt.
Feste Entschädigungen – je Verein / Mannschaft
Der Freibetrag gilt einmal pro Person, über alle Tätigkeiten zusammengerechnet – feste Entschädigungen und Schiedsrichter-Spesen kommen in einen Topf.
Zusätzlich als Schiedsrichter – je Spielklasse
Fahrten zu den Spielen und Ausrüstung kannst du als Ausgaben absetzen – mehr dazu unten.
Spiele pro Monat × Spese je Spiel. Kommazahlen erlaubt (z. B. 2,5 Spiele/Monat). Die Spese gibst du selbst ein – sie ist je Landes- und Kreisverband unterschiedlich.
Steuerfrei / Jahr
840,00 €
Freibetrag § 3 Nr. 26a EStG
Steuerpflichtig / Jahr
0,00 €
Anteil über dem Freibetrag
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Dieses Tool gibt eine erste Orientierung auf Basis allgemeiner Regeln und ersetzt keine individuelle Beratung. Für verbindliche Auskünfte sind das Finanzamt bzw. eine Steuer- oder Rechtsberatung zuständig. Beträge Stand 2026.
So funktioniert die Ehrenamtspauschale
Die Ehrenamtspauschale ist ein Steuerfreibetrag von 960 € pro Jahr nach § 3 Nr. 26a EStG. Bis zu dieser Höhe bleiben Einnahmen aus einer nebenberuflichen ehrenamtlichen Tätigkeit für einen gemeinnützigen Verein steuer- und sozialabgabenfrei. Was darüber hinausgeht, ist steuerpflichtig.
Sie gilt für Tätigkeiten ohne pädagogischen Kern – Vorstand, Kassenführung, Schriftführung, Platzwart. Für Trainer, Ausbilder und Dirigenten greift stattdessen die höhere Übungsleiterpauschale (3.300 € nach § 3 Nr. 26 EStG).
Und Schiedsrichter?
Schiedsrichter im Amateurbereich fallen unter die Ehrenamtspauschale, nicht unter die Übungsleiterpauschale: Das Leiten eines Spiels ist keine pädagogische Ausbildung, sondern eine nebenberufliche Tätigkeit für den Verein oder Verband. Die Aufwandsentschädigung bleibt damit bis 960 € im Jahr nach § 3 Nr. 26a EStG steuer- und sozialabgabenfrei – der Rechner oben gilt also auch für sie. Wer für mehrere Vereine oder Mannschaften pfeift, rechnet alle Entschädigungen zusammen; der Freibetrag gilt einmal pro Person.
Anders bei Schiedsrichtern auf der DFB-Liste bzw. im Profibereich: Sie werden steuerlich als selbständig eingestuft, ihre Einnahmen sind gewerblich zu versteuern – hier greift der Freibetrag nicht. Einordnung siehe Merkblatt des Bayerischen Landesamts für Steuern.
Ausgaben absetzen
Als Schiedsrichter hast du oft hohe Fahrtkosten zu den Spielen, dazu Ausrüstung und Lehrgänge. Diese tatsächlichen Ausgaben kannst du steuerlich geltend machen – Fahrten mit dem eigenen Auto ohne Einzelnachweis mit der Reisekostenpauschale von 0,30 € je Kilometer. Übersteigen deine Ausgaben den steuerfreien Anteil, mindern sie den steuerpflichtigen Rest.
Der Bundesfinanzhof hat sogar entschieden, dass ein Verlust – also Ausgaben, die höher sind als die Einnahmen – steuerlich anerkannt werden kann, selbst wenn die Einnahmen unter dem Freibetrag liegen; Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübt wird (BFH, Urteil vom 20.11.2018 – VIII R 17/16). Details zum Abzug von Ausgaben im Finanztip-Ratgeber zur Ehrenamtspauschale.
Wichtig bei Vorstandszahlungen: Sie brauchen eine Grundlage in der Satzung oder einen vorherigen Beschluss – sonst kann die Gemeinnützigkeit gefährdet sein. Mehr im Ratgeber zur Ehrenamtspauschale.
Häufige Fragen zur Ehrenamtspauschale
Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale 2026?
Die Ehrenamtspauschale beträgt 960 € im Jahr (§ 3 Nr. 26a EStG). Bis zu diesem Betrag bleiben Einnahmen aus einer nebenberuflichen ehrenamtlichen Tätigkeit für einen gemeinnützigen Verein steuer- und sozialabgabenfrei.
Wofür gilt die Ehrenamtspauschale?
Für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Verein ohne pädagogischen Kern – etwa Vorstand, Kassenführung, Schriftführung, Platzwart oder Schiedsrichter im Amateurbereich. Für Trainer und Ausbilder gilt stattdessen die höhere Übungsleiterpauschale.
Gilt die Ehrenamtspauschale auch für Schiedsrichter?
Für Schiedsrichter im Amateurbereich ja: Ihre Aufwandsentschädigung fällt als nebenberufliche Tätigkeit für einen gemeinnützigen Verein oder Verband unter § 3 Nr. 26a EStG – bis 960 € im Jahr bleibt sie steuer- und sozialabgabenfrei. Nicht die höhere Übungsleiterpauschale, weil das Leiten eines Spiels kein pädagogisches Ausbilden ist. Schiedsrichter auf der DFB-Liste bzw. im Profibereich gelten steuerlich dagegen als selbständig; für sie greift der Freibetrag nicht.
Kann ich als Schiedsrichter meine Ausgaben absetzen?
Ja. Fahrtkosten zu den Spielen (0,30 € je Kilometer ohne Einzelnachweis), Ausrüstung und Lehrgänge sind absetzbar. Übersteigen die Ausgaben den steuerfreien Anteil, mindern sie den steuerpflichtigen Rest. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Verlust sogar dann anerkannt werden kann, wenn die Einnahmen unter dem Freibetrag liegen (BFH VIII R 17/16), sofern die Tätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübt wird.
Darf der Vorstand eine Ehrenamtspauschale erhalten?
Nur, wenn die Satzung eine Vergütung des Vorstands ausdrücklich zulässt oder das zuständige Organ dies vorab beschließt. Ohne diese Grundlage kann die Zahlung die Gemeinnützigkeit gefährden.
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