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Übungsleiterpauschale-Rechner

Bis zu 3.300 € im Jahr bleiben aus einer begünstigten Übungsleitertätigkeit steuerfrei. Gib deine geplante Vergütung ein und sieh sofort, was steuerfrei bleibt und was darüber liegt.

Deine Tätigkeiten – monatliche Vergütung je Verein / Mannschaft

Der Freibetrag gilt einmal pro Person, über alle Tätigkeiten zusammengerechnet.

€/Mon.
€/Mon.
Summe pro Monat 200,00 €
Hochgerechnet pro Jahr 2.400,00 €

Steuerfrei / Jahr

2.400,00 €

Freibetrag § 3 Nr. 26 EStG

Steuerpflichtig / Jahr

0,00 €

Anteil über dem Freibetrag

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Dieses Tool gibt eine erste Orientierung auf Basis allgemeiner Regeln und ersetzt keine individuelle Beratung. Für verbindliche Auskünfte sind das Finanzamt bzw. eine Steuer- oder Rechtsberatung zuständig. Beträge Stand 2026.

So funktioniert die Übungsleiterpauschale

Die Übungsleiterpauschale ist ein Steuerfreibetrag von 3.300 € pro Jahr nach § 3 Nr. 26 EStG. Bis zu dieser Höhe bleiben Einnahmen aus einer begünstigten, nebenberuflichen Tätigkeit steuer- und sozialabgabenfrei. Alles, was darüber hinausgeht, ist steuerpflichtig.

Begünstigt sind Tätigkeiten mit pädagogischem Kern für einen gemeinnützigen Verein – Trainerinnen und Trainer, Ausbilder, Betreuerinnen, Chorleiter oder Dirigenten. „Nebenberuflich" bedeutet: höchstens ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitberufs.

Nicht zu verwechseln mit der Ehrenamtspauschale (960 € nach § 3 Nr. 26a EStG), die für Tätigkeiten ohne pädagogischen Kern gilt – etwa Vorstand oder Kassenführung. Mehr Details im Ratgeber zur Übungsleiterpauschale.

Häufige Fragen zur Übungsleiterpauschale

Wie hoch ist die Übungsleiterpauschale 2026?

Die Übungsleiterpauschale beträgt 3.300 € im Jahr (§ 3 Nr. 26 EStG). Bis zu diesem Betrag bleiben Einnahmen aus einer begünstigten nebenberuflichen Tätigkeit steuer- und sozialabgabenfrei.

Wer bekommt die Übungsleiterpauschale?

Begünstigt sind nebenberufliche Tätigkeiten mit pädagogischem Kern für einen gemeinnützigen Verein oder eine öffentliche Einrichtung – etwa Trainer, Ausbilder, Betreuer oder Dirigenten.

Kann ich Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale kombinieren?

Für dieselbe Tätigkeit nicht. Für unterschiedliche Tätigkeiten – etwa Trainer (Übungsleiter) und Kassenwart (Ehrenamt) – ist die Kombination möglich.

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